Mit der Firma ins Ausland – worum kümmert sich der Arbeitgeber?

Viele deutsche Firmen sind längst als Globalplayer aktiv und unterhalten Firmensitze in vielen Teilen der Erde. Wer selbst die Karriereleiter nach oben klettern möchte, der kann dieses Ziel oftmals durch einen Job im Ausland erreichen. Doch was muss vorher geregelt werden und worum kümmert sich in der Regel der Arbeitgeber, bevor es an den neuen Einsatzort geht? Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen

Wer einen Job im Ausland annimmt, vielleicht sogar in gehobener Position, der sollte sich bereits im Vorfeld einen genauen Überblick darüber verschaffen, was die genauen Aufgaben an der neuen Arbeitsstelle sind und welche Bedingungen dort auf einen zukommen. Zudem sollte über ausreichend gute Fremdsprachkenntnisse verfügt werden, damit einer reibungslosen Kommunikation mit den neuen Kollegen nichts im Wege steht. Wer ein wenig Sprachtraining braucht, sollte einen Sprachkurs im Voraus absolvieren und kann dies sehr bequem etwa über das Internet tun. Zum Beispiel bietet sich ein professionelles Fremdsprachentraining mit Papagei.com an.

In jedem Fall ist ein jobbedingter Umzug ins Ausland eine große Herausforderung die auch, falls vorhanden, die gesamte Familie betrifft. Mit ihr sollten alle wichtigen Schritte besprochen und geplant werden. Bevor der Umzug erfolgt, sollte in jedem Fall eine Reihe von Besuchen an den neuen Arbeitsort gemacht werden, damit ein erster Eindruck entstehen kann und eine Entscheidungsfindung leichter fällt.

Dies regelt der Arbeitgeber

Damit mit der Karriere im Ausland schnell begonnen werden kann, müssen noch ein paar weitere Voraussetzungen geschaffen werden. In vielen Fällen greift der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unterstützend unter die Arme. Er kümmert sich häufig darum, die Flugtickets zu organisieren, stellt dem Mitarbeiter sehr häufig eine Wohnung zu Verfügung, kümmert sich um Visum und Arbeitserlaubnis und organisiert, wenn nötig, auch einen Platz im Kindergarten oder an der Schule.

Wegzug ist zumeist nicht für immer

Die Versetzung eines Arbeitnehmers ins Ausland ist in vielen Fällen nicht für immer, sondern auf einige Jahre beschränkt. In jedem Fall aber hilft ein Auslandseinsatz, das Profil des Mitarbeiters zu schärfen und verschafft ihm eine Reihe einmaliger Erfahrungen. Wer von einer gehobenen Position im Ausland zurückkehrt, der steigt in vielen Fällen am Hauptsitz im Heimatland der Firma noch weiter auf. Für einen Karrieresprung ist ein Auslandsaufenthalt in der Regel also immer ein äußerst wirksames Mittel, auch wenn er oft ein paar Entbehrungen und Anstrengungen mit sich bringt.

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